Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­meines
Diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten für alle Ver­träge und Ver­ein­ba­rungen für Leis­tungen von Isa­bell Hasse (IH)

Ver­bind­liche Anmel­dungen
Ver­bind­liche Anmel­dungen können schrift­lich, tele­fo­nisch sowie per e‑Mail erfolgen. Die Auf­trags­be­stä­ti­gung bestä­tigt dem/der Auftraggeber/in den Ver­an­stal­tungsort, den Ver­an­stal­tungs­termin, die Uhr­zeit sowie die Kosten und Zah­lungs­be­din­gungen. Mit Zusen­dung kommt ein rechts­gül­tiger Ver­trag zwi­schen dem/der Auftraggeber/in und IH zustande.

Ver­bind­liche Anmel­dungen – Coaching
Ein­zel­coa­chings finden übli­cher­weise im Unter­nehmen selbst oder in einem extra ange­mie­teten Coaching Raum statt. Ter­mine und Ort werden von IH und dem/der Auftraggeber/in zuvor ver­ein­bart. Diese Ver­ein­ba­rungen sind ver­bind­lich. Ter­min­ver­schie­bungen sind kos­ten­frei. Es gelten die u.g. Bedin­gungen für Ter­min­än­de­rungen und Stor­nie­rungen.

Zah­lungs­be­din­gungen
Rech­nungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rech­nungs­be­trag nicht inner­halb von 8 Tagen nach dem Rech­nungs­datum ein­ge­gangen, ist IH berech­tigt, Gebühren sowie Ver­zugs­zinsen gel­tend zu machen. Die Ver­zugs­zinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berech­nung gel­tenden Basis­zins­satz (§ 247 BGB) der Deut­schen Bun­des­bank. Bei schrift­li­cher Mah­nung ist IH berech­tigt, pro Mah­nung eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe des zeit­li­chen Auf­wandes sowie eine Mahn­ge­bühr von 10,00 Euro zzgl MwSt zu berechnen. Die Berech­nungs­grund­lage dafür ist das zuvor ver­ein­barte Honorar. Kosten für Zah­lungen an IH, auch Zah­lungen aus dem Aus­land, trägt grund­sätz­lich der/die Auf­tragg­ge­berin. Genannte Preise für Hono­rare, Stun­den­sätze sowie Gebühren ver­stehen sich zuzüg­lich MwSt.

Stor­nie­rungen – Ver­an­stal­tungen, Semi­nare
Stor­nie­rungen können schrift­lich, tele­fo­nisch sowie per e‑Mail erfolgen. Hierfür gelten fol­gende Bedin­gungen als ver­ein­bart:

  • Stor­nie­rung bis 30 Tage vor ver­ein­bartem Termin: 50% des ver­ein­barten Hono­rars bzw. der Gebühr.
  • Stor­nie­rung bis 14 Tage vor ver­ein­bartem Termin: 100% des ver­ein­barten Hono­rars bzw. der Gebühr.

Bei Nicht­in­an­spruch­nahme der zuvor ver­ein­barten Leis­tung bzw. eine redu­zierte Inan­spruch­nahme der zuvor ver­ein­barten Leis­tung besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Ver­gü­tung. Die Teil­nahme ist per­so­nen­be­zogen und nicht auf andere Per­sonen über­tragbar.

Kosten für Fremd­leis­tungen gehen grund­sätz­lich zu Lasten des Auf­trag­ge­bers / der Auf­trag­ge­berin.

Stor­nie­rungen – Per­sonal Coaching

  • Stor­nie­rungen von Einzel-Coa­chings können schrift­lich, tele­fo­nisch sowie per e‑Mail erfolgen. Hierfür gelten fol­gende Bedin­gungen als ver­ein­bart:
  • Stor­nie­rungen bis 2 Tage vor ver­ein­bartem Termin: Sofern mög­lich, erfolgt die Ver­ein­ba­rung eines Ersatz­ter­mins.
  • Erneute Absage des Ersatz­ter­mins: 100% des ver­ein­barten Hono­rars bzw. der Gebühr für die zuvor ver­ein­barte Leis­tung.
  • Ter­min­ver­schie­bungen bis 2 Tage vor ver­ein­bartem Termin: Sofern mög­lich, erfolgt die Ver­ein­ba­rung eines Ersatz­ter­mins.
  • Bei Stor­nie­rungen trägt der/die Auftraggeber/in anfal­lende Stor­no­ge­bühren, Kosten für Hotel, Räume, Fahrt­kosten, etc.
  • Nicht­er­scheinen bzw. Stor­nie­rung inner­halb von 1 Arbeitstag vor ver­ein­bartem Termin: 100% des ver­ein­barten Hono­rars bzw. der Gebühr für die zuvor ver­ein­barte Leis­tung.
  • Bei Nicht­in­an­spruch­nahme der zuvor ver­ein­barten Leis­tung bzw. eine redu­zierte Inan­spruch­nahme der zuvor ver­ein­barten Leis­tung besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Ver­gü­tung. Die Teil­nahme ist per­so­nen­be­zogen und nicht auf andere Per­sonen über­tragbar.

Aus­fall
Im Falle von Krank­heit, höherer Gewalt bzw. sons­tigen unvor­her­seh­barer Ereig­nissen, besteht bei Aus­fall einer Ver­an­stal­tung, eines Semi­nars bzw. Coa­chings kein Anspruch auf die Durch­füh­rung sei­tens des/der Auftraggeber/in. Ansprüche sei­tens der Teilnehmer/innen bzw. Auftraggeber/innen auf Erstat­tung von Reise‑, Über­nach­tungs­kosten bzw. Arbeits­aus­fall bestehen eben­falls nicht. IH haftet nicht für mit­tel­bare Schäden, ins­be­son­dere ent­gan­genem Gewinn oder für Ansprüche Dritter. Im Falle des Aus­falls aus gesund­heit­li­chen Gründen, bietet IH i.d.R. einen Ersatz­termin. Ist dieser vom Kunden nicht annehmbar, werden bereits gezahlte Teil­nah­me­ge­bühren erstattet. Wei­ter­ge­hende Ansprüche sind aus­ge­schlossen. Der Umfang der ver­trag­li­chen Leis­tungs­ver­pflich­tung ergibt sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung im Ver­trag.

Anzahl der Teilnehmer/innen
Ver­an­stal­tungen mit geringer Teil­neh­mer­zahl können von IH bis zu drei Tage vor dem Ver­an­stal­tungs­termin abge­sagt werden. IH bietet i.d.R. Ersatz­ter­mine an.

Für krank­heits­be­dingte Aus­fälle stellt IH grund­sätz­lich eine(n) Ersatztrainer/in bzw. einen Ersatz­termin an. In Fällen höherer Gewalt und unvor­her­seh­baren Ereig­nissen besteht kein Anspruch auf die Durch­füh­rung der zuvor ver­ein­barten Ver­an­stal­tung. Reise‑, Über­nach­tungs­kosten sowie Arbeits­aus­fälle können sei­tens des Auf­trag­ge­bers / der Auftraggeber/in bzw. Teilnehmer/innen nicht gel­tend gemacht werden. Für mit­tel­bare Schäden, ins­be­son­dere ent­gan­gene Gewinn oder Ansprüche Dritter über­nimmt IH keine Haf­tung.

Leis­tungs­um­fang – Ände­rungen
Ände­rungen von zuvor ver­ein­barten Leis­tungen können von den Vertragspartner/innen schrift­lich, tele­fo­nisch sowie per e‑Mail erfolgen. Ände­rungs­wün­sche sind dar­aufhin auf Durch­führ­bar­keit zu prüfen. Die Umset­zung von Ände­rungs­wün­schen gilt nur dann als ver­ein­bart, wenn Auftraggeber/in und IH diesen zuge­stimmt haben.
IH ist berech­tigt, Inhalte sowie den Ablauf einer Ver­an­stal­tung bzw. Semi­nars oder Coa­chings zu ändern. Glei­ches gilt für den Ein­satz eines Trai­ners / Coa­ches / Media­tors. Auch hier kann IH – unter Wah­rung des Gesamt­cha­rak­ters – Ände­rungen vor­nehmen. Diese Ände­rungen berech­tigen den/die Auftraggeber/in nicht zu einem Rück­tritt vom Ver­trag bzw. zu einer Min­de­rung des Rech­nungs­be­trages.

Ver­an­stal­tungen – Ter­mine vor Ort / Auftraggeber/in
Für Inhouse-Semi­nare, Work­shops und Ver­an­stal­tungen stellt der/die Auftraggeber/in die zuvor ver­ein­barten, not­wen­digen Hilf­mittel, Räum­lich­keiten, etc.

Media­tionen
Alle Media­tionen / Klä­rungen unter­liegen dem Media­ti­ons­ge­setz § 1–9.

Kün­di­gung von Ver­trägen
Eine Stor­nie­rung von Ver­trägen ist mit einer Frist von 8 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn schrift­lich mit Angabe von Gründen kündbar. Die zuvor ver­ein­barte Stor­no­ge­bühr ist dann sofort fällig. Als Stichtag gilt der Ein­gang des Schrei­bens. Bei Rück­tritt von Ver­trägen für Gruppen-Trai­nings gelten fol­gende Stor­no­ge­bühren als ver­ein­bart:

  • Rück­tritt 6–8 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn: 25 % der zuvor ver­ein­barten Hono­rare, Gebühren / Gesamt­kosten
  • Rück­tritt 4–6 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn: 50 % der zuvor ver­ein­barten Hono­rare, Gebühren / Gesamt­kosten
  • Rück­tritt 2–4 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn: 75 % der zuvor ver­ein­barten Hono­rare, Gebühren / Gesamt­kosten
  • Rück­tritt kürzer als zwei Wochen bzw. bei Nicht­er­scheinen: 100% der zuvor ver­ein­barten Hono­rare, Gebühren / Gesamt­kosten. Ein/e Ersatzteilnehmer/in kann gestellt werden.

Mit­wir­kungs­pflicht
Gegen­sei­tige Wert­schät­zung und Koope­ra­tion ist die Basis für Coaching. Erfolg­rei­ches Coaching erfor­dert eine ver­trau­ens­volle Bezie­hung zwi­schen Coach und dem Kunden. Erst mit der eigen­ver­ant­wort­li­chen Mit­wir­kung des Kunden und der Bereit­schaft, sich mit der Situa­tion, dem Kon­flikt und den Betrof­fenen aus­ein­ander zu setzen, werden gewünschte Ziele erreichbar. IH unter­stützt und begleitet diesen Pro­zess.

Daten­schutz – Ver­trau­liche per­sön­liche Infor­ma­tionen
IH behan­delt alle per­so­nen­be­zo­genen Daten streng ver­trau­lich. Per­sön­liche Kun­den­daten werden nur zu Zwe­cken der Ver­trags­durch­füh­rung ver­wendet oder soweit gesetz­liche Vor­schriften dies vor­schreiben. Nur die jeweils not­wen­digen Daten werden gespei­chert und nur so lange vor­ge­halten, wie ver­trag­liche Zwecke oder gesetz­liche Bestim­mungen dies vor­schreiben. IH als Coach / Trai­nerin / Mode­ra­torin gewähr­leistet Still­schweigen analog der ärzt­li­chen Schwei­ge­pflicht. Die Ver­schwie­gen­heits­pflicht von Media­toren ist im Media­ti­ons­ge­setz §4 ver­an­kert. Alle vom Kunden bei­gebrachten oder aus­ge­füllten Unter­lagen gehen auf­grund der gesetz­li­chen Doku­men­ta­ti­ons­pflicht in das Eigentum von IH über und werden von diesem über einen Zeit­raum von min­des­tens zehn Jahren sorg­fältig ver­schlossen auf­be­wahrt. Beauf­tragte Dritte werden ent­spre­chend dieser Rege­lungen ver­pflichtet. Wei­tere Details zum Daten­schutz: Daten­schutz­er­klä­rung.

Urhe­ber­recht – Infor­ma­tionen, Arbeits­un­ter­lagen
Audiv­siuelle sowie Print­me­dien werden dem Kunden ledig­lich zum per­sön­li­chen Gebrauch über­geben. Alle beglei­tenden Arbeits­un­ter­lagen, Hand­outs unter­liegen dem Urhe­ber­recht und dürfen nicht ver­viel­fäl­tigt werden. Alle Rechte ver­bleiben bei IH. Jede Repro­duk­tion, Ver­ar­bei­tung, Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung, Ver­öf­fent­li­chung sowie ander­wei­tige Nut­zung ist nur mit schrift­li­cher Geneh­mi­gung von IH gestattet.

Haf­tung
Die von IH gege­benen Emp­feh­lungen sind sorg­fältig und fach­spe­zi­fisch abge­wogen. Eine Haf­tung wird jedoch aus­ge­schlossen. IH bietet eine Dienst­leis­tung – eine Erfolgs­ga­rantie kann nicht gegeben werden. Die Teilnahmer/innen nehmen grund­sätz­lich in eigener Ver­ant­wor­tung und auf eigene Gefahr teil. Vor­aus­set­zung für die Teil­nahme an den Ver­an­stal­tungen, Coa­chings und Semi­naren ist eine nor­male psy­chi­sche und phy­si­sche Belast­bar­keit. Die Leis­tungen von IH sind kein Ersatz für eine ärzt­liche Behand­lung oder eine Psy­cho­the­rapie.

Ver­an­stal­tungen, Coa­chings und Semi­nare werden von IH stets nach aktu­ellem Wis­sens­stand sorg­fältig vor­be­reitet und durch­ge­führt. Für die Ver­wer­tung der erwor­benen Kennt­nisse sei­tens der Teilnehmer/innen bzw. Kunden über­nimmt IH keine Haf­tung.

Ein erhöhtes Risiko für Ver­let­zungen besteht bei Out­door-Ver­an­stal­tungen mit sport­li­chen Aspekten. Über die kör­per­li­chen und see­li­schen Anfor­de­rungen dieser Ver­an­stal­tungen sind sich die Teilnehmer/innen bewusst – sie han­deln eigen­ver­ant­wort­lich. IH über­nimmt keine Ver­ant­wor­tung für Nach­teile, die sich, trotz sorg­fäl­tiger Auf­trags­klä­rung, auf­grund feh­lender Vor­aus­set­zungen bei den Teil­neh­mern ergeben. IH behält sich vor, Teilnehmer/innen, die durch ihr Ver­halten andere Teilnehmer/innen bzw. den Coach schä­digen können, von Pro­gramm­punkten der Ver­an­stal­tung aus­zu­schließen. Die dadurch ent­ste­henden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

IH haftet nur für Schäden, die von ihr vor­sätz­lich oder grob fahr­lässig ver­ur­sacht wurden. 

Im Honorar / in den Teil­nah­me­ge­bühren ist keine Ver­si­che­rung ent­halten. Die Teil­nehmer sind bzw. haben sich selbst zu ver­si­chern.

Anti-Sek­ten­er­klä­rung
Ver­an­stal­tungen, Semi­nare und Coa­chings von IH basieren auf fun­dierten, wis­sen­schaft­li­chen Grund­lagen – kei­nes­falls auf Ideo­lo­gien bzw. einer Sek­ten­kultur. IH distan­ziert sich aus­drück­lich von Orga­ni­sa­tionen, wie Sci­en­to­logy, und lehnt jeg­liche Zusam­men­ar­beit mit dieser Sekte oder ähn­li­chen Orga­ni­sa­tionen sowie ihnen nahe­ste­henden Men­schen bzw. Unter­nehmen ab.

Streit­bei­le­gungs­ver­fahren
Es besteht keine Ver­pflich­tung, an der Streit­bei­le­gung teil­zu­nehmen. Dem­nach nimmt IH nicht an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fahren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stelle teil. Das Gesetzes über die alter­na­tive Streit­bei­le­gung in Ver­brau­cher­sa­chen for­dert aber, dass hier trotzdem auf eine für Sie zustän­dige Ver­brau­cher­schlich­tungs­stelle hin­ge­wiesen wird: Media­ti­ons­stelle der IHK Han­nover, Schiff­graben 49, 30175 Han­nover, Telefon: (05 11) 31 07 3 38, www.hannover.ihk.de

Gerichts­stand
Gerichts­stand ist aus­schließ­lich Nien­burg

Schluss­be­stim­mung
Für alle Geschäfts­be­zie­hungen und die gesamten Rechts­be­zie­hungen zwi­schen IH und Auftraggeber/innen gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Sollte eine Bestim­mung dieser Geschäfts­be­din­gungen bzw. eine Rege­lung im Rahmen sons­tiger Ver­ein­ba­rungen unwirksam sein oder werden, wird hier­durch die Wirk­sam­keit aller sons­tigen Bestim­mungen oder Ver­ein­ba­rungen nicht berührt. Alle abwei­chend aus­ge­han­delten Ver­ein­ba­rungen sind nur gültig, wenn sie schrift­lich ver­ein­bart worden sind. Für Auf­träge, die durch IH ver­mit­telt sowie von den Lie­fe­ranten direkt bestä­tigt, gelie­fert, aus­ge­führt und berechnet werden, gelten die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen des jewei­ligen Lie­fe­ranten. Auch hierfür bedürfen zusätz­liche oder abwei­chende Ver­ein­ba­rungen der Schrift­form. Eine Unwirk­sam­keit ein­zelner Bestim­mungen des jew. Ver­trages lässt die Wirk­sam­keit des Ver­trages an sich unbe­rührt.

Status: 170101

Text­än­de­rungen: 200110
Isa­bell Hasse Con­sul­ting, Nien­burg

Stand: 24.05.2020