Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­mei­nes
Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Ver­trä­ge und Ver­ein­ba­run­gen für Leis­tun­gen von Isa­bell Has­se (IH)

Ver­bind­li­che Anmel­dun­gen
Ver­bind­li­che Anmel­dun­gen kön­nen schrift­lich, tele­fo­nisch sowie per e‑Mail erfol­gen. Die Auf­trags­be­stä­ti­gung bestä­tigt dem/der Auftraggeber/in den Ver­an­stal­tungs­ort, den Ver­an­stal­tungs­ter­min, die Uhr­zeit sowie die Kos­ten und Zah­lungs­be­din­gun­gen. Mit Zusen­dung kommt ein rechts­gül­ti­ger Ver­trag zwi­schen dem/der Auftraggeber/in und IH zustande.

Ver­bind­li­che Anmel­dun­gen – Coa­ching
Ein­zel­coa­chings fin­den übli­cher­wei­se im Unter­neh­men selbst oder in einem extra ange­mie­te­ten Coa­ching Raum statt. Ter­mi­ne und Ort wer­den von IH und dem/der Auftraggeber/in zuvor ver­ein­bart. Die­se Ver­ein­ba­run­gen sind ver­bind­lich. Ter­min­ver­schie­bun­gen sind kos­ten­frei. Es gel­ten die u.g. Bedin­gun­gen für Ter­min­än­de­run­gen und Stornierungen.

Zah­lungs­be­din­gun­gen
Rech­nun­gen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahl­bar. Ist der Rech­nungs­be­trag nicht inner­halb von 8 Tagen nach dem Rech­nungs­da­tum ein­ge­gan­gen, ist IH berech­tigt, Gebüh­ren sowie Ver­zugs­zin­sen gel­tend zu machen. Die Ver­zugs­zin­sen betra­gen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berech­nung gel­ten­den Basis­zins­satz (§ 247 BGB) der Deut­schen Bun­des­bank. Bei schrift­li­cher Mah­nung ist IH berech­tigt, pro Mah­nung eine Bear­bei­tungs­ge­bühr in Höhe des zeit­li­chen Auf­wan­des sowie eine Mahn­ge­bühr von 10,00 Euro zzgl MwSt zu berech­nen. Die Berech­nungs­grund­la­ge dafür ist das zuvor ver­ein­bar­te Hono­rar. Kos­ten für Zah­lun­gen an IH, auch Zah­lun­gen aus dem Aus­land, trägt grund­sätz­lich der/die Auf­tragg­ge­be­rin. Genann­te Prei­se für Hono­ra­re, Stun­den­sät­ze sowie Gebüh­ren ver­ste­hen sich zuzüg­lich MwSt.

Stor­nie­run­gen – Ver­an­stal­tun­gen, Semi­na­re
Stor­nie­run­gen kön­nen schrift­lich, tele­fo­nisch sowie per e‑Mail erfol­gen. Hier­für gel­ten fol­gen­de Bedin­gun­gen als vereinbart:

  • Stor­nie­rung bis 30 Tage vor ver­ein­bar­tem Ter­min: 50% des ver­ein­bar­ten Hono­rars bzw. der Gebühr.
  • Stor­nie­rung bis 14 Tage vor ver­ein­bar­tem Ter­min: 100% des ver­ein­bar­ten Hono­rars bzw. der Gebühr.

Bei Nicht­in­an­spruch­nah­me der zuvor ver­ein­bar­ten Leis­tung bzw. eine redu­zier­te Inan­spruch­nah­me der zuvor ver­ein­bar­ten Leis­tung besteht für den nicht genutz­ten Teil kein Anspruch auf Ver­gü­tung. Die Teil­nah­me ist per­so­nen­be­zo­gen und nicht auf ande­re Per­so­nen übertragbar.

Kos­ten für Fremd­leis­tun­gen gehen grund­sätz­lich zu Las­ten des Auf­trag­ge­bers / der Auftraggeberin.

Stor­nie­run­gen – Per­so­nal Coaching

  • Stor­nie­run­gen von Ein­zel-Coa­chings kön­nen schrift­lich, tele­fo­nisch sowie per e‑Mail erfol­gen. Hier­für gel­ten fol­gen­de Bedin­gun­gen als vereinbart:
  • Stor­nie­run­gen bis 2 Tage vor ver­ein­bar­tem Ter­min: Sofern mög­lich, erfolgt die Ver­ein­ba­rung eines Ersatztermins.
  • Erneu­te Absa­ge des Ersatz­ter­mins: 100% des ver­ein­bar­ten Hono­rars bzw. der Gebühr für die zuvor ver­ein­bar­te Leistung.
  • Ter­min­ver­schie­bun­gen bis 2 Tage vor ver­ein­bar­tem Ter­min: Sofern mög­lich, erfolgt die Ver­ein­ba­rung eines Ersatztermins.
  • Bei Stor­nie­run­gen trägt der/die Auftraggeber/in anfal­len­de Stor­no­ge­büh­ren, Kos­ten für Hotel, Räu­me, Fahrt­kos­ten, etc.
  • Nicht­er­schei­nen bzw. Stor­nie­rung inner­halb von 1 Arbeits­tag vor ver­ein­bar­tem Ter­min: 100% des ver­ein­bar­ten Hono­rars bzw. der Gebühr für die zuvor ver­ein­bar­te Leistung.
  • Bei Nicht­in­an­spruch­nah­me der zuvor ver­ein­bar­ten Leis­tung bzw. eine redu­zier­te Inan­spruch­nah­me der zuvor ver­ein­bar­ten Leis­tung besteht für den nicht genutz­ten Teil kein Anspruch auf Ver­gü­tung. Die Teil­nah­me ist per­so­nen­be­zo­gen und nicht auf ande­re Per­so­nen übertragbar.

Aus­fall
Im Fal­le von Krank­heit, höhe­rer Gewalt bzw. sons­ti­gen unvor­her­seh­ba­rer Ereig­nis­sen, besteht bei Aus­fall einer Ver­an­stal­tung, eines Semi­nars bzw. Coa­chings kein Anspruch auf die Durch­füh­rung sei­tens des/der Auftraggeber/in. Ansprü­che sei­tens der Teilnehmer/innen bzw. Auftraggeber/innen auf Erstat­tung von Reise‑, Über­nach­tungs­kos­ten bzw. Arbeits­aus­fall bestehen eben­falls nicht. IH haf­tet nicht für mit­tel­ba­re Schä­den, ins­be­son­de­re ent­gan­ge­nem Gewinn oder für Ansprü­che Drit­ter. Im Fal­le des Aus­falls aus gesund­heit­li­chen Grün­den, bie­tet IH i.d.R. einen Ersatz­ter­min. Ist die­ser vom Kun­den nicht annehm­bar, wer­den bereits gezahl­te Teil­nah­me­ge­büh­ren erstat­tet. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che sind aus­ge­schlos­sen. Der Umfang der ver­trag­li­chen Leis­tungs­ver­pflich­tung ergibt sich aus der Leis­tungs­be­schrei­bung im Vertrag.

Anzahl der Teilnehmer/innen
Ver­an­stal­tun­gen mit gerin­ger Teil­neh­mer­zahl kön­nen von IH bis zu drei Tage vor dem Ver­an­stal­tungs­ter­min abge­sagt wer­den. IH bie­tet i.d.R. Ersatz­ter­mi­ne an.

Für krank­heits­be­ding­te Aus­fäl­le stellt IH grund­sätz­lich eine(n) Ersatztrainer/in bzw. einen Ersatz­ter­min an. In Fäl­len höhe­rer Gewalt und unvor­her­seh­ba­ren Ereig­nis­sen besteht kein Anspruch auf die Durch­füh­rung der zuvor ver­ein­bar­ten Ver­an­stal­tung. Reise‑, Über­nach­tungs­kos­ten sowie Arbeits­aus­fäl­le kön­nen sei­tens des Auf­trag­ge­bers / der Auftraggeber/in bzw. Teilnehmer/innen nicht gel­tend gemacht wer­den. Für mit­tel­ba­re Schä­den, ins­be­son­de­re ent­gan­ge­ne Gewinn oder Ansprü­che Drit­ter über­nimmt IH kei­ne Haftung.

Leis­tungs­um­fang – Ände­run­gen
Ände­run­gen von zuvor ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen kön­nen von den Vertragspartner/innen schrift­lich, tele­fo­nisch sowie per e‑Mail erfol­gen. Ände­rungs­wün­sche sind dar­auf­hin auf Durch­führ­bar­keit zu prü­fen. Die Umset­zung von Ände­rungs­wün­schen gilt nur dann als ver­ein­bart, wenn Auftraggeber/in und IH die­sen zuge­stimmt haben.
IH ist berech­tigt, Inhal­te sowie den Ablauf einer Ver­an­stal­tung bzw. Semi­nars oder Coa­chings zu ändern. Glei­ches gilt für den Ein­satz eines Trai­ners / Coa­ches / Media­tors. Auch hier kann IH – unter Wah­rung des Gesamt­cha­rak­ters – Ände­run­gen vor­neh­men. Die­se Ände­run­gen berech­ti­gen den/die Auftraggeber/in nicht zu einem Rück­tritt vom Ver­trag bzw. zu einer Min­de­rung des Rechnungsbetrages.

Ver­an­stal­tun­gen – Ter­mi­ne vor Ort / Auftraggeber/in
Für Inhouse-Semi­na­re, Work­shops und Ver­an­stal­tun­gen stellt der/die Auftraggeber/in die zuvor ver­ein­bar­ten, not­wen­di­gen Hilf­mit­tel, Räum­lich­kei­ten, etc.

Media­tio­nen
Alle Media­tio­nen / Klä­run­gen unter­lie­gen dem Media­ti­ons­ge­setz § 1–9.

Kün­di­gung von Ver­trä­gen
Eine Stor­nie­rung von Ver­trä­gen ist mit einer Frist von 8 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn schrift­lich mit Anga­be von Grün­den künd­bar. Die zuvor ver­ein­bar­te Stor­no­ge­bühr ist dann sofort fäl­lig. Als Stich­tag gilt der Ein­gang des Schrei­bens. Bei Rück­tritt von Ver­trä­gen für Grup­pen-Trai­nings gel­ten fol­gen­de Stor­no­ge­büh­ren als vereinbart:

  • Rück­tritt 6–8 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn: 25 % der zuvor ver­ein­bar­ten Hono­ra­re, Gebüh­ren / Gesamtkosten
  • Rück­tritt 4–6 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn: 50 % der zuvor ver­ein­bar­ten Hono­ra­re, Gebüh­ren / Gesamtkosten
  • Rück­tritt 2–4 Wochen vor Leis­tungs­be­ginn: 75 % der zuvor ver­ein­bar­ten Hono­ra­re, Gebüh­ren / Gesamtkosten
  • Rück­tritt kür­zer als zwei Wochen bzw. bei Nicht­er­schei­nen: 100% der zuvor ver­ein­bar­ten Hono­ra­re, Gebüh­ren / Gesamt­kos­ten. Ein/e Ersatzteilnehmer/in kann gestellt werden.

Mit­wir­kungs­pflicht
Gegen­sei­ti­ge Wert­schät­zung und Koope­ra­ti­on ist die Basis für Coa­ching. Erfolg­rei­ches Coa­ching erfor­dert eine ver­trau­ens­vol­le Bezie­hung zwi­schen Coach und dem Kun­den. Erst mit der eigen­ver­ant­wort­li­chen Mit­wir­kung des Kun­den und der Bereit­schaft, sich mit der Situa­ti­on, dem Kon­flikt und den Betrof­fe­nen aus­ein­an­der zu set­zen, wer­den gewünsch­te Zie­le erreich­bar. IH unter­stützt und beglei­tet die­sen Prozess.

Daten­schutz – Ver­trau­li­che per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen
IH behan­delt alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten streng ver­trau­lich. Per­sön­li­che Kun­den­da­ten wer­den nur zu Zwe­cken der Ver­trags­durch­füh­rung ver­wen­det oder soweit gesetz­li­che Vor­schrif­ten dies vor­schrei­ben. Nur die jeweils not­wen­di­gen Daten wer­den gespei­chert und nur so lan­ge vor­ge­hal­ten, wie ver­trag­li­che Zwe­cke oder gesetz­li­che Bestim­mun­gen dies vor­schrei­ben. IH als Coach / Trai­ne­rin / Mode­ra­to­rin gewähr­leis­tet Still­schwei­gen ana­log der ärzt­li­chen Schwei­ge­pflicht. Die Ver­schwie­gen­heits­pflicht von Media­to­ren ist im Media­ti­ons­ge­setz §4 ver­an­kert. Alle vom Kun­den bei­gebrach­ten oder aus­ge­füll­ten Unter­la­gen gehen auf­grund der gesetz­li­chen Doku­men­ta­ti­ons­pflicht in das Eigen­tum von IH über und wer­den von die­sem über einen Zeit­raum von min­des­tens zehn Jah­ren sorg­fäl­tig ver­schlos­sen auf­be­wahrt. Beauf­trag­te Drit­te wer­den ent­spre­chend die­ser Rege­lun­gen ver­pflich­tet. Wei­te­re Details zum Daten­schutz: Datenschutzerklärung.

Urhe­ber­recht – Infor­ma­tio­nen, Arbeits­un­ter­la­gen
Audiv­siuel­le sowie Print­me­di­en wer­den dem Kun­den ledig­lich zum per­sön­li­chen Gebrauch über­ge­ben. Alle beglei­ten­den Arbeits­un­ter­la­gen, Hand­outs unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht und dür­fen nicht ver­viel­fäl­tigt wer­den. Alle Rech­te ver­blei­ben bei IH. Jede Repro­duk­ti­on, Ver­ar­bei­tung, Ver­viel­fäl­ti­gung, Ver­brei­tung, Ver­öf­fent­li­chung sowie ander­wei­ti­ge Nut­zung ist nur mit schrift­li­cher Geneh­mi­gung von IH gestattet.

Haf­tung
Die von IH gege­be­nen Emp­feh­lun­gen sind sorg­fäl­tig und fach­spe­zi­fisch abge­wo­gen. Eine Haf­tung wird jedoch aus­ge­schlos­sen. IH bie­tet eine Dienst­leis­tung – eine Erfolgs­ga­ran­tie kann nicht gege­ben wer­den. Die Teilnahmer/innen neh­men grund­sätz­lich in eige­ner Ver­ant­wor­tung und auf eige­ne Gefahr teil. Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me an den Ver­an­stal­tun­gen, Coa­chings und Semi­na­ren ist eine nor­ma­le psy­chi­sche und phy­si­sche Belast­bar­keit. Die Leis­tun­gen von IH sind kein Ersatz für eine ärzt­li­che Behand­lung oder eine Psychotherapie.

Ver­an­stal­tun­gen, Coa­chings und Semi­na­re wer­den von IH stets nach aktu­el­lem Wis­sens­stand sorg­fäl­tig vor­be­rei­tet und durch­ge­führt. Für die Ver­wer­tung der erwor­be­nen Kennt­nis­se sei­tens der Teilnehmer/innen bzw. Kun­den über­nimmt IH kei­ne Haftung.

Ein erhöh­tes Risi­ko für Ver­let­zun­gen besteht bei Out­door-Ver­an­stal­tun­gen mit sport­li­chen Aspek­ten. Über die kör­per­li­chen und see­li­schen Anfor­de­run­gen die­ser Ver­an­stal­tun­gen sind sich die Teilnehmer/innen bewusst – sie han­deln eigen­ver­ant­wort­lich. IH über­nimmt kei­ne Ver­ant­wor­tung für Nach­tei­le, die sich, trotz sorg­fäl­ti­ger Auf­trags­klä­rung, auf­grund feh­len­der Vor­aus­set­zun­gen bei den Teil­neh­mern erge­ben. IH behält sich vor, Teilnehmer/innen, die durch ihr Ver­hal­ten ande­re Teilnehmer/innen bzw. den Coach schä­di­gen kön­nen, von Pro­gramm­punk­ten der Ver­an­stal­tung aus­zu­schlie­ßen. Die dadurch ent­ste­hen­den Kos­ten gehen zu Las­ten des Kunden.

IH haf­tet nur für Schä­den, die von ihr vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sacht wurden. 

Im Hono­rar / in den Teil­nah­me­ge­büh­ren ist kei­ne Ver­si­che­rung ent­hal­ten. Die Teil­neh­mer sind bzw. haben sich selbst zu versichern.

Anti-Sek­ten­er­klä­rung
Ver­an­stal­tun­gen, Semi­na­re und Coa­chings von IH basie­ren auf fun­dier­ten, wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­gen – kei­nes­falls auf Ideo­lo­gien bzw. einer Sek­ten­kul­tur. IH distan­ziert sich aus­drück­lich von Orga­ni­sa­tio­nen, wie Sci­en­to­lo­gy, und lehnt jeg­li­che Zusam­men­ar­beit mit die­ser Sek­te oder ähn­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen sowie ihnen nahe­ste­hen­den Men­schen bzw. Unter­neh­men ab.

Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren
Es besteht kei­ne Ver­pflich­tung, an der Streit­bei­le­gung teil­zu­neh­men. Dem­nach nimmt IH nicht an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le teil. Das Geset­zes über die alter­na­ti­ve Streit­bei­le­gung in Ver­brau­cher­sa­chen for­dert aber, dass hier trotz­dem auf eine für Sie zustän­di­ge Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le hin­ge­wie­sen wird: Media­ti­ons­stel­le der IHK Han­no­ver, Schiff­gra­ben 49, 30175 Han­no­ver, Tele­fon: (05 11) 31 07 3 38, www.hannover.ihk.de

Gerichts­stand
Gerichts­stand ist aus­schließ­lich Nienburg

Schluss­be­stim­mung
Für alle Geschäfts­be­zie­hun­gen und die gesam­ten Rechts­be­zie­hun­gen zwi­schen IH und Auftraggeber/innen gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land. Soll­te eine Bestim­mung die­ser Geschäfts­be­din­gun­gen bzw. eine Rege­lung im Rah­men sons­ti­ger Ver­ein­ba­run­gen unwirk­sam sein oder wer­den, wird hier­durch die Wirk­sam­keit aller sons­ti­gen Bestim­mun­gen oder Ver­ein­ba­run­gen nicht berührt. Alle abwei­chend aus­ge­han­del­ten Ver­ein­ba­run­gen sind nur gül­tig, wenn sie schrift­lich ver­ein­bart wor­den sind. Für Auf­trä­ge, die durch IH ver­mit­telt sowie von den Lie­fe­ran­ten direkt bestä­tigt, gelie­fert, aus­ge­führt und berech­net wer­den, gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen des jewei­li­gen Lie­fe­ran­ten. Auch hier­für bedür­fen zusätz­li­che oder abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen der Schrift­form. Eine Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen des jew. Ver­tra­ges lässt die Wirk­sam­keit des Ver­tra­ges an sich unberührt.

Sta­tus: 170101

Text­än­de­run­gen: 200110
Isa­bell Has­se Con­sul­ting, Nienburg

Stand: 24.05.2020